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   OVG Nordrhein-Westfalen, 04.10.2001 - 13 A 5146/00   

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https://dejure.org/2001,7733
OVG Nordrhein-Westfalen, 04.10.2001 - 13 A 5146/00 (https://dejure.org/2001,7733)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 04.10.2001 - 13 A 5146/00 (https://dejure.org/2001,7733)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 04. Oktober 2001 - 13 A 5146/00 (https://dejure.org/2001,7733)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Genehmigung der von einem marktbeherrschenden Unternehmen beantragten Entgelte für den Zugang zur Teilnehmeranschlussleitung durch die Regulierungsbehörde; Verfahrensrechtlicher Anspruch eines marktbeherrschenden Telekommunikationsunternehmens gegen die ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • beck.de (Leitsatz)

    Entgelte für den TAL-Zugang

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2002, 1362 (Ls.)
  • NVwZ 2002, 228
  • MMR 2002, 129
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (7)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 03.05.2001 - 13 B 69/01

    Deutsche Telekom muss Zusammenschaltungsanordnung der Regulierungsbehörde vorerst

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 04.10.2001 - 13 A 5146/00
    vgl. hierzu auch Beschluss des Senats vom 3. Mai 2001 - 13 B 69/01 -, MMR 2001, 548.

    Im Übrigen war die Antwort durch die Ausführungen des Senats in seinem Beschluss vom 3. Mai 2001 - 13 B 69/01 -, a.a.O., wonach die Regulierungsbehörde dann, wenn der Zusammenschaltungspflichtige nach Aufforderung einen Genehmigungsantrag nebst Nachweisen nicht stellt, mit den ihr nach der Telekommunikations- Entgeltregulierungsverordnung verbleibenden Möglichkeiten die Entgelte dem Maßstab des § 24 TKG entsprechend festsetzen kann und muss, bereits vorgezeichnet.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 04.07.2001 - 13 E 190/01

    Ausgestaltung der sog. in camera-Prüfung einer Verweigerungsberechtigung

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 04.10.2001 - 13 A 5146/00
    vgl. hierzu Beschlüsse des Senats vom 4. Juli 2001 - 13 E 189/01 und 13 E 190/01 -.

    Das entspricht der Rechtsprechung des Senats im Beschluss vom 4. Juli 2001 - 13 E 189/01 - und - 13 E 190/01 - .

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 04.07.2001 - 13 E 189/01

    Ausgestaltung der Entscheidung eines telekommunikationsrechtlichen

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 04.10.2001 - 13 A 5146/00
    vgl. hierzu Beschlüsse des Senats vom 4. Juli 2001 - 13 E 189/01 und 13 E 190/01 -.

    Das entspricht der Rechtsprechung des Senats im Beschluss vom 4. Juli 2001 - 13 E 189/01 - und - 13 E 190/01 - .

  • BVerwG, 25.04.2001 - 6 C 7.00

    Telekom muss Wettbewerbern "entbündelten Zugang" im Ortsnetz gewähren

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 04.10.2001 - 13 A 5146/00
    Weiter spricht vieles dafür, dass auch im Falle des besonderen Netzzugangs - ein solcher ist nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 25. April 2001 - 6 C 7.00 - auch der Zugang zur Teilnehmeranschlussleitung - der Zugang nehmende Wettbewerber einen Entgeltantrag auf Genehmigung eines konkreten Betrages oder auf Festsetzung eines von der Beschlusskammer zu ermittelnden Betrages stellen kann.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 16.10.1985 - 11 A 16/84
    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 04.10.2001 - 13 A 5146/00
    Vor dem Hintergrund ist die Annahme einer grundsätzlich auch von Amts wegen durchführbaren Ex-ante- Regulierung mit der Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz, Urteil vom 16. Oktober 1985 - 11 A 16/84 -, NVwZ 1986, 576, keinesfalls unvereinbar.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 24.08.2000 - 13 B 112/00
    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 04.10.2001 - 13 A 5146/00
    Die Vorschrift schließt ferner nicht aus, dass die Beklagte - ggf. nach verbindlicher Feststellung der Ex-ante-Regulierungspflichtigkeit eines Leistungsentgelts vgl. hierzu Beschluss des Senats vom 24. August 2000 - 13 B 112/00 -, und bei Wahrung des o.a. unternehmerischen Initiativrechts - über die Genehmigung bzw. Festsetzung eines vom regulierten Unternehmen beabsichtigten Entgelts von Amts wegen befindet, selbst wenn dieses einen ihm möglichen Genehmigungsantrag nicht gestellt oder einen solchen zwecks Nachschiebens von Nachweisen in einem neuen Genehmigungsverfahren zurückgenommen hat.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 05.07.2000 - 13 B 2018/99

    Antrag auf einstweilige Anordnung der Vorlage eines Entgeltgenehmigungsantrags

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 04.10.2001 - 13 A 5146/00
    vgl. hierzu bereits Beschluss des Senats vom 5. Juli 2000 - 13 B 2018/99 -, MMR 2000, 779 = NVwZ 2001, 698.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.12.2001 - 13 B 1362/01

    Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung der Klage; Öffentliches Interesse

    Glaubt ein Wettbewerber, die Leistung des Marktbeherrschers vor der Entgeltgenehmigung beanspruchen zu müssen, kann er bei der Antragsgegnerin die Einleitung eines Entgeltregulierungsverfahrens beantragen - nach der Rechtsprechung des Senats vgl. Beschlüsse vom 4. Oktober 2001 - 13 A 5146/00 - und vom 5. Juli 2000 - 13 B 2018/99 - setzt ein solches Verfahren einen förmlichen Entgeltgenehmigungsantrag des Marktbeherrschers nicht voraus - und kann die Antragsgegnerin nach dem Marktbeherrscher kurzfristig gewährter Möglichkeit zur Anbringung eines Entgeltantrages zumindest vorläufige Entgelte auf der Grundlage des § 78 TKG und auch des Art. 4 Abs. 3 VO Nr. 2887/2000 anordnen.
  • VG Köln, 12.12.2012 - 21 K 1062/11

    Genehmigung von sich an den KeL orientierenden Entgelten durch die

    Geht man davon aus, dass der Beigeladenen nach rechtskräftiger Aufhebung des Beschlusses der Beklagten vom 11. April 2002 durch die Urteile des VG Köln vom 19. November 2009 bzgl. der einmaligen Bereitstellungs- und Kündigungsentgelte weiterhin eine Dispositionsbefugnis über den ursprünglich gestellten Antrag vom 31. Januar 2002 entsprechend den allgemeinen verwaltungsverfahrensrechtlichen Regelungen, vgl. BVerwG, Urteil vom 29. August 1968 - III C 118.67 -, BVerwGE 30, 185 (186); Schmitz, in: Stelkens/Bonk/Sachs, VwVfG, 7. Auflage 2008, § 22 Rn. 70; für den Bereich des TKG: OVG NRW, Beschluss vom 4. Oktober 2010 - 13 A 5146/00 -, MMR 2002, 129 ff; Juris, Rn. 8, zustand, so scheidet eine Rechtsverletzung der Klägerin offensichtlich aus.

    Formulierung und Zielrichtung des § 28 Abs. 1 und 2 TKG 1996 standen einer Regulierung von Amts wegen auch nicht im Sinne des § 22 Satz 2 Nr. 2 VwVfG entgegen, vgl. OVG NRW, Beschluss vom 4. Oktober 2001 - 13 A 5146/00 -, MMR 2002, 129 ff.; Juris Rn. 11 ff.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 01.08.2003 - 13 A 1618/01

    Anordnung von Netzzusammenschaltungen; Festsetzung von Verbindungsentgelten auf

    OVG NRW, Beschluss vom 4.10.2001 - 13 A 5146/00 -.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 01.08.2003 - 13 A 1499/01

    Isolierte Anfechtbarkeit nicht zuerkannter höherer Entgeltbeträge im Rahmen der

    Vgl. OVG NRW, Beschluss vom 4. Oktober 2001 - 13 A 5146/00 -.
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